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Jobprofil

Geschäftsführer (m/w/d)

Geschäftsführerung zu sein und ein Unternehmen strategisch und operativ zu leiten, ist für viele Menschen das große berufliche Ziel. Doch was macht ein:e Geschäftsführer:in überhaupt und welche Rechte und Pflichten kommen auf die Person in der Spitzenposition zu? Wie viel verdient die Geschäftsführung und welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen? Diese Fragen und noch viel mehr beleuchten wir in diesem Jobprofil. 

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Was ist ein:e Geschäftsführer:in?
Definition und Überblick

Ein:e Geschäftsführer:in ist die höchste Leitung innerhalb eines Unternehmens und vertritt dieses Unternehmen auch offiziell nach außen. Dabei kann die Geschäftsführung aus einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen bestehen. Ihr höchstes Ziel ist dabei immer, den Geschäftszweck des Unternehmens voranzutreiben und die Verantwortung für das Geschäft, sowie die Mitarbeitenden zu übernehmen. 

Welche genauen Aufgaben und Befugnisse die Geschäftsführung hat, hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. Der Begriff „Geschäftsführer:in“ ist daher auch keine geschützte Berufsbezeichnung, die klar definierbar ist. Grundsätzlich kümmern sich die Personen, die mit der Geschäftsführung beauftragt sind, um die strategische Ausrichtung des Unternehmens und tragen die höchsten Kompetenzen, sowie die größte Verantwortung. 

Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) besteht die Geschäftsführung in der Regel aus einem oder mehreren Geschäftsführer:innen, die von den Gesellschafter:innen bestellt werden. Sie haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, vertreten das Unternehmen allerdings sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. 

Im Gegensatz dazu ist bei einer AG (Aktiengesellschaft) das Leitungsorgan der Vorstand, der vom Aufsichtsrat bestellt wird. Der Vorstand haftet nicht persönlich, muss aber im besten Interesse der Aktionär:innen handeln. Er agiert neben weiteren Organen wie dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. 

Bei einer GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind alle Gesellschafter:innen gleichzeitig Geschäftsführer:innen und haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. 

Was ist der Unterschied zwischen handelsrechtlichen und gewerberechtlichen Geschäftsführer:innen?

In Österreich gibt es zwei Haupttypen von Geschäftsführungen, die handelsrechtliche und die gewerberechtliche Geschäftsführung. Beide Rollen sind essenziell für den Betrieb eines Unternehmens, haben jedoch unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Anforderungen.

Der:die handelsrechtliche Geschäftsführer:in ist für die allgemeine Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen verantwortlich. Diese Person wird von den Gesellschafter:innen der GmbH bestellt und muss keine speziellen Qualifikationen vorweisen, außer dass sie voll handlungsfähig sein muss. Die Hauptaufgabe von handelsrechtlichen Geschäftsführer:innen besteht darin, die Geschäfte der Gesellschaft im Innenverhältnis zu führen und sie gleichzeitig nach außen zu vertreten. In Bezug auf die Haftung ist die handelsrechtliche Geschäftsführung in erster Linie gegenüber der Gesellschaft verantwortlich und haftet nur in Ausnahmefällen gegenüber Dritten.

Im Gegensatz dazu ist die gewerberechtliche Geschäftsführung speziell für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften zuständig. Diese Person muss bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel den Befähigungsnachweis für das jeweilige Gewerbe. Der:Die gewerberechtliche Geschäftsführer:in muss auch in der Lage sein, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen und Anordnungsbefugnis besitzen. Die Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Gewerbe erfüllt werden. In Bezug auf die Haftung ist der:die gewerberechtliche Geschäftsführer:in sowohl gegenüber dem:der Gewerbeinhaber:in als auch gegenüber Dritten für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Was bedeutet CEO auf Deutsch?

CEO steht für Chief Executive Officer und bezeichnet üblicherweise das geschäftsführende Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft. Die englische Bezeichnung CEO kommt ursprünglich aus dem nordamerikanischen Raum und wird inzwischen auch häufig in Österreich und Europa verwendet. Neben dem CEO kann es auch noch weitere Vorständ:innen geben, die beispielsweise für die Finanzen (CFO) oder das Marketing (CMO) verantwortlich sind. 

Geschäftsführer:innen Gehalt Österreich:
Was verdient ein:e Geschäftsführer:in?

Das Gehalt von Geschäftsführer:innen kennt nach oben hin keine Grenze. In der Regel verdient die Geschäftsführung innerhalb der Gesellschaft das höchste Gehalt im Unternehmen. Die genaue Höhe des Verdienstes hängt allerdings sehr stark von der Größe des Unternehmens, der Branche und dem Jahresumsatz ab. 

Österreichische Geschäftsführer:innen von Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden verdienen im Schnitt etwa 120.000 € im Jahr. In Firmen mit bis zu 300 Mitarbeitenden steigt dieser Verdienst auf 150.000 € bis 200.000 € brutto jährlich. 

Das Gehalt setzt sich aus dem monatlichen Grundgehalt, sowie Boni und Sachbezügen zusammen. Oft erhalten die Personen in der Geschäftsführung am Ende des Jahres einen Bonus von 50% bis 100% des Gehalts. Außerdem gehört ein Dienstwagen zu den üblichen Zusatzleistungen für Geschäftsführer:innen. 

Wie viel ein:e Geschäftsführer:in verdient, entscheidet bei einer GmbH die Gesellschafter:innenversammlung. Wer in der Geschäftsführung als alleinige:r Gesellschafter:in steht, entscheidet also auch allein über das eigene Gehalt.  

Geschäftsführer:innen Aufgaben:
Was macht ein:e Geschäftsführer:in?

Die Aufgaben der Geschäftsführung sind in erster Linie die strategische Ausrichtung des Unternehmens, sowie die Kontrolle, Organisation und Führung der Gesellschaft und Mitarbeitenden.  

Die täglichen Aufgaben von Geschäftsführer:innen können sich je nach Größe des Unternehmens unterscheiden. Bei sehr großen Unternehmen und Konzernen ist das Top Management oft in unterschiedliche Bereiche, wie bspw. Finanzen, Marketing, Vertrieb unterteilt. 

Die Geschäftsführung kümmert sich um das wirtschaftliche und operative Vorankommen des Unternehmens und trägt den Großteil der Verantwortung. Sie stellt sicher, dass die Mitarbeitenden ihre Aufgaben erfüllen können und die Sinnhaftigkeit dahinter verstehen. Gleichzeitig achtet sie darauf, dass das Unternehmen gesund bleibt, und delegiert Führungsaufgaben an andere Führungskräfte in den verschiedenen Abteilungen.  

Ein großer Teil der Aufgaben in der Geschäftsführung ist außerdem die Repräsentation des Unternehmens nach außen. Geschäftsführer:innen treten oftmals in Kontakt mit Kund:innen, Mitbewerbern oder den Medien. Daher müssen sie in der Lage sein, sich und die Firma positiv zu präsentieren. 

Zu den wichtigsten Aufgaben von Geschäftsführer:innen zählen: 
  1. Strategische Planung: Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung langfristiger Strategien und Ziele des Unternehmens. 
  2. Finanzmanagement: Sie überwacht die finanzielle Leistung des Unternehmens, stellt sicher, dass es rentabel ist, und trifft Entscheidungen über Budgets und Investitionen. 
  3. Personalmanagement: Ein:e Geschäftsführer:in stellt qualifiziertes Personal ein, fördert deren Entwicklung und sorgt für ein positives Arbeitsumfeld. 
  4. Kundenbeziehungen: Die Geschäftsführung pflegt Beziehungen zu wichtigen Kund:innen und Partner:innen. 
  5. Compliance und Risikomanagement: Die Geschäftsführung stellt sicher, dass das Unternehmen alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt und identifiziert und steuert Risiken. 
  6. Unternehmenskultur: Sie prägt die Unternehmenskultur und stellt sicher, dass sie die Werte und Ziele des Unternehmens widerspiegelt. 

Pflichten der Geschäftsführung

Neben Aufgaben, wie der Führung der Mitarbeitenden oder Entscheidungen über die Investitionen in neue Maschinen, hat ein:e Geschäftsführer:in auch gewisse Pflichten. Diese Pflichten sind in verschiedenen Gesetzbüchern oder auch im Geschäftsführer:innenvertrag festgehalten. Dazu zählen zum Beispiel die Einberufung der Gesellschafter:innenversammlung oder Auskunfts- und Informationspflichten, sowie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber Mitarbeitenden.  

Darüber hinaus sind die Geschäftsführer:innen zur Risikominimierung und Kapitalerhaltung verpflichtet. Zusammengefasst zählt es zu ihrer größten Pflicht, das Geschäft und dessen Betrieb gewinnbringend voranzutreiben. 

Wie wird man Geschäftsführer:in?

Um Geschäftsführer:in eines Unternehmens zu werden ist weder ein Studium noch eine spezielle Ausbildung notwendig. Grundsätzlich kann in Österreich jede natürliche, geschäftsfähige Person ein Unternehmen gründen und sich selbst zur Geschäftsführung ernennen. Eine Alternative ist die Einberufung als Geschäftsführer:in durch die Gesellschafter:innen eines Unternehmens. 

Dennoch ist es in der Realität so, dass von der Geschäftsleitung ein großes Maß an Berufserfahrung und oftmals ein akademischer Grad erwartet werden. Sie braucht ein betriebswirtschaftliches Verständnis und muss sowohl die Branche als auch das Produkt oder den angebotenen Service in die Tiefe verstehen. Im Normalfall arbeitet sich angehende Geschäftsführer:innen im Laufe der Karriere hoch oder gründet nach einigen Jahren im Berufsleben selbst ein Unternehmen. Dieser Prozess erfordert viel Disziplin und Erfahrung, denn ohne die notwendige Expertise ist eine Karriere in der Geschäftsführung nur schwer möglich. 

Grundsätzlich bestimmen die Gesellschafter:innen, wer in der Gesellschaft die Geschäftsführung übernimmt. Demnach entscheiden auch sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. 

Ausbildung als Geschäftsführer:in

Für den Karriereweg als Geschäftsführer:in bildet eine Ausbildung im betriebswirtschaftlichen oder kaufmännischen Bereich eine gute Basis. Auch in Studium in diesen Richtungen dient der angehenden Geschäftsführung als eine gute Ausgangslage.
Darauf folgen im Normalfall einige Jahre an Berufserfahrung und Weiterbildungen bevor es Zeit für die Spitzenposition in Unternehmen ist.
Dennoch gibt es inzwischen auch Studienrichtungen, die interessierte Personen auf die Aufgaben und Herausforderungen in der Geschäftsführung vorbereiten.
Mögliche Studiengänge für angehende Geschäftsführer:innen in Österreich

Um die eigenen Kompetenzen als Geschäftsführer:in zu belegen, bietet die WKO die sogenannte Unternehmerprüfung an. Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil und prüft die Teilnehmenden zu den folgenden Themen ab:
  • Projektarbeit
  • Rechtskunde
  • Marketing
  • Rechnungswesen
  • Kommunikation
  • Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen
  • Organisation
  • Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Die Prüfung hat keine Zulassungsvoraussetzungen und ist Pflicht für Personen, die ein Handwerk selbstständig ausüben wollen. Sie dient der Überprüfung, ob eine Person geeignet für das Unternehmertum ist.
Illustration - Zwei Personen

Weiterbildung als Geschäftsführer:in

Weiterbildung ist für Geschäftsführer:innen ausgesprochen wichtig. Denn sowohl Themen wie Leadership, Projektmanagement als auch betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse sind für die Geschäftsführung essenziell.

Zusätzlich soll ein:e Geschäftsführer:in mit gutem Beispiel voran gehen und stetige Weiterbildung auch bei den Mitarbeitenden fördern.

Mögliche Weiterbildungen für Geschäftsführer:innen behandeln:

  • Leadership und Führungskompetenzen
  • Change-Management
  • Rhetorik und Präsentation
  • Cyber Security
  • Verhandlungskompetenz
  • Branchen-spezifische Fortbildungen
Inzwischen gibt es viele spezifische Weiterbildungen für Geschäftsführer:innen, wie das Seminar zu Krisenmanagement am WIFI Österreich.
Illustration - Person in Sprechblase mit Stern

Was ist ein:e angestellte:r Geschäftsführer:in?
Vorteile und Unterschiede

Ein:e angestellter Geschäftsführer:in hat dieselben Aufgaben und Pflichten wie nicht angestellte Geschäftsführer:innen. Nur in manchen Fällen, die individuell betrachtet werden müssen, zählt er:sie als Arbeitnehmer:in und kann sich daher auch auf die Rechte von Arbeitnehmer:innen beziehen. Die Rechtsprechung stellt sich bereits seit vielen Jahren die Frage, ob Geschäftsführer:innen als Arbeitnehmer:innen oder Arbeitgeber:innen gelten. 

Im Gegensatz zu anderen Angestellten haftet die angestellte:r Geschäftsführer:in, also Fremdgeschäftsführer:in in einer GmbH mit dem privaten Vermögen – genau wie ein:e nicht angestellte:r Geschäftsführer:in. Dennoch verfügen Gesellschafter-Geschäftsführer:innen oft über mehr Macht im Unternehmen, da sie auch Anteilseigner:innen sind. 

Die Geschäftsführung muss mindestens 25 Stunden pro Woche pro Unternehmen angestellt sein. 

Unterschied zwischen Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen in einer GmbH

Obwohl eine Person auch beide Rollen ausführen kann, gibt es bestimmte Unterschiede zwischen Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen. Gesellschafter:innen sind sowohl am Gewinn als auch an den Stimmrechten beteiligt und gelten als Anteilseigner:innen einer GmbH. Geschäftsführer:innen sind hingegen Teil des Managements und können – wie bereits ausgeführt – in manchen Fällen auch als Arbeitnehmer:innen gesehen werden. Trotzdem vertritt die Geschäftsführung das Unternehmen auch rechtlich nach innen und außen. 

Beide Rollen können sowohl von nur einer Person oder auch mehreren Personen ausgeführt werden. Wenn ein:e Gesellschafter:in die Rolle der Geschäftsführung übernimmt, ist es wichtig, einen Geschäftsführer:innendienstvertrag zu vereinbaren. So werden Konflikte mit anderen Gesellschaftern sowie mit dem Finanzamt umgangen. 

Drei SAP Kollegen stehen um Laptop herum

Fähigkeiten von Geschäftsführer:innen

Ein:e Geschäftsführer:in benötigt eine Vielzahl von Fähigkeiten, die sowohl Hard Skills (technische oder spezifische Fähigkeiten) als auch Soft Skills (zwischenmenschliche oder persönliche Fähigkeiten) umfassen. Diese Fähigkeiten ermöglichen es, das Unternehmen effektiv zu führen, strategische Entscheidungen zu treffen, Teams zu leiten und das Unternehmen zum Erfolg zu führen. 

Hard Skills sind spezifische, messbare und lehrbare Fähigkeiten, die durch formale Ausbildung und Praxis erworben werden. Einige der wichtigsten Hard Skills für Geschäftsführer:innen sind: 

  • Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse 
  • Gewerberechtliche Kenntnisse
  • Strategisches Verständnis 
  • Projektmanagement-Kenntnisse 
  • Fundierte Kenntnisse in der Branche 
  • Analytisches Denken 
  • EDV-Kenntnisse 
Soft Skills hingegen beziehen sich auf persönliche Eigenschaften und zwischenmenschliche Fähigkeiten, die es Geschäftsführer:innen ermöglichen, effektiv mit anderen zu interagieren und zu arbeiten. Einige der wichtigsten Soft Skills als Geschäftsführung sind: 
  • Führungsqualitäten 
  • Kommunikationsfähigkeit 
  • Problemlösungsfähigkeit 
  • Stressresistenz 
  • Zeitmanagement 
  • Teamarbeit 

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FAQ

Wie viel ein:e Geschäftsführer:in verdient hängt stark von der Branche und der Größe des Unternehmens ab. Häufig verdienen Geschäftsführer:innen in Österreich zwischen etwa 120.000 € und 500.000 € brutto im Jahr.

Wie viel ein:e Geschäftsführer:in verdient hängt stark von der Branche und der Größe des Unternehmens ab. Häufig verdienen Geschäftsführer:innen in Österreich zwischen etwa 120.000 € und 500.000 € brutto im Jahr.


Als Geschäftsführer:in leitet man das Unternehmen, trifft strategische Entscheidungen und ist verantwortlich für die Erreichung der Unternehmensziele. Man koordiniert auch die verschiedenen Abteilungen, stellt sicher, dass die Unternehmensrichtlinien eingehalten werden, und repräsentiert das Unternehmen nach außen.

Als Geschäftsführer:in leitet man das Unternehmen, trifft strategische Entscheidungen und ist verantwortlich für die Erreichung der Unternehmensziele. Man koordiniert auch die verschiedenen Abteilungen, stellt sicher, dass die Unternehmensrichtlinien eingehalten werden, und repräsentiert das Unternehmen nach außen.


Die Rolle des:der Geschäftsführer:in wird häufig auch CEO (Chief Executive Officer) genannt. Das Wort kommt aus dem Englischen und bezeichnet vor allem den Vorstandsvorsitzenden einer AG. Inzwischen hat sich der Begriff auch in Österreich etabliert. 

Die Rolle des:der Geschäftsführer:in wird häufig auch CEO (Chief Executive Officer) genannt. Das Wort kommt aus dem Englischen und bezeichnet vor allem den Vorstandsvorsitzenden einer AG. Inzwischen hat sich der Begriff auch in Österreich etabliert. 


Der:Die Geschäftsführer:in hat die große Verantwortung, das Unternehmen gewinnbringend zu führen und allen Mitarbeitenden einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten. Deshalb sind die strategische Weiterentwicklung und Sicherstellung des Erfolgs besonders wichtig. 

Der:Die Geschäftsführer:in hat die große Verantwortung, das Unternehmen gewinnbringend zu führen und allen Mitarbeitenden einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten. Deshalb sind die strategische Weiterentwicklung und Sicherstellung des Erfolgs besonders wichtig. 


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